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Auktionsbedingungen

Uhr – Alte Zeiten
Auktionator
Wolfgang Schütt
Tel. 030 / 83203453

Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme
an der Auktion werden folgende Bedingungen anerkannt.
  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
  2. Die Gegenstände werden im Namen und für Rechnung der Auftraggeber versteigert. Dies gilt nicht für Eigenware. Sie wird in eigener Rechnung im eigenen Namen veräußert. Die Eigenware ist mit der Einliefernummer 1 deklariert.
  3. Jeder Auftraggeber erhält eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Aufraggeber eingeliefert wurden.
  4. Die Gegenstände werden so versteigert wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind. Die Katalogbeschreibungen werden nach besten Wissen und Gewissen vorgenommen. Der Versteigerer haftet weder für offene noch für versteckte Mängel oder Zuschreibungen insbesondere Angaben.
    Über Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit, Maße, Gewichte, Vollständigkeit u.s.w. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
    Allen Käufern wird während der Besichtigungszeit ausreichend Gelegenheit gegeben, sich vom Zustand der Gegenstände zu überzeugen und diese zu prüfen.
  5. Reklamationen, gleich welcher Art, können nach der Auktion nicht berücksichtigt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
  6. Bei der Besichtigung und während der Auktion ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden im vollen Umfang einstehen muß.

Ablauf der Auktion

  1. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und Anschrift anzugeben. Er erhält dann eine Bieternummer.
  2. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Gegenstände ohne Limitvorgabe werden mit 5 € aufgerufen. Gesteigert wird dann bis 100 €. Ab 100 € wird mit 10 € weitergesteigert, ab 500 € mit 50 €, ab 1000 € mit 100 €, ab10000 € mit 1000 €.
  3. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebots kein Überangebot abgegeben wird, und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist.
  4. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los.
  5. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe auszubieten oder zurückzuziehen.
  6. Der Versteigerer hat das Recht ein Gebot abzulehnen oder unter Vorbehalt zuzuschlagen. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das vorangegangne Gebot verbindlich. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter an sein Gebot für drei Wochen vom Tage des Ausrufs an gebunden.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über. Das Eigentum jedoch erst bei erfolgter vollständiger Bezahlung.
  8. Der Kaufpreis setzt sich zusammen:
    aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 18 %, zuzüglich der auf das Aufgeld entfallenden MwSt von 19 %
  9. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in bar. Die zugeschlagenen Gegenstände sind binnen einer Woche abzuholen. Über zugeschlagene schriftliche oder telefonische Aufträge wird Rechnung erstellt. Nach Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto kann auf Wunsch die Zusendung des Ersteigerungsgutes auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen.
  10. Vier Wochen nach Erstellung der Rechnung werden auf die noch im Hause befindlichen gekauften Objekte Lagerkosten von 1,- € bis 3,- € pro Tag und Stück erhoben, falls Rechnungsbetrag, Verpackungs- und Versandkosten noch nicht gebucht werden konnten.
  11. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung, oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist fruchtlos verstreicht.
  12. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugspreis zu. Dazu gehört auch ein etwaiger Währungsverlust sowie der Kostenaufwand für eine eventuelle Rechtsverfolgung.
  13. Verlangt der Versteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Für die Wiederversteigerung gilt er als Einlieferer und hat wie dieser eine Provision von 18 % + 19% MwSt zu entrichten.
  14. Kaufanträge auswärtiger Interessenten können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erteilt werden, konkrete Angaben enthalten und bis spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung beim Versteigerer eingehen. Die darin genannten Preise gelten als Limits für den Zuschlag, das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge unbekannter Kunden können nur ausgeführt werden, wenn ausreichend Deckung nachgewiesen ist.
  15. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Lot –Nummer angerufen, wenn hierfür 24 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
  16. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören. Der Handel und Tausch ist betriebsfremden Personen während der Auktion untersagt.
  17. Erfüllungsort ist Berlin.
  18. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den freihändigen Verkauf.
  19. Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so haben die Parteien sie durch eine wirksame zu ersetzen. Die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
Der Auktionator